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Besuchsbegleitung

 

Es gibt ein gerichtliches Schreiben, indem begleitete Kontakte zu ihrem*n Kind*ern beschlossen wurden?

Sie möchten ihr*e Kind*er trotz der vorgeschriebenen Begleitung gerne bei sich zu Hause sehen und nicht in einer Einrichtung?

Sie möchten mit hrem*n Kind*ern auch einmal etwas unternehmen und es nicht immer nur in einem Besuchscafe sehen? 

Auch bei Kindern und Jugendlichen, die von der Kinder- und Jugendhilfe in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern untergebracht sind, können begleitete Besuchskontakte mit einem oder beiden Elternteilen sinnvoll sein. 

Dann sind Sie hier richtig!

Ich habe als ehemalige Leiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe Wels und als Sozialarbeiterin bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Ihren Eltern in Scheidungs,- und Trennungssituationen. 

Ich beobachte die Kontakte aus einer Perspektive, die größtmögliche Eigenverantwortung des Elternteils zulässt. Sollte das Wohl des Kindes / der Kinder aus pädagogischer Sicht beeinträchtigt werden, greife ich unterstützend und beschützend ein. 

Wichtig ist, dass die Belastung für Ihr*e Kind*er so gering als möglich gehalten wird und das Wohlergehen gewahrt wird.

 

Wie läuft die Begleitung ab?

Entweder in meiner Praxis in Linz / Urfahr oder aber wenn Ihre Wohnverhältnisse es erlauben, komme ich auch zu Ihnen nach Hause. 

So ist eine Gewöhnung der Kinder an das häusliche Umfeld des getrennt lebenden Elternteils möglich.

Gerne können die Besuche auch in einem Tierpark oder auf einem Spielplatz begleitet werden, je nach Witterung. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was kostet eine Begleitung? 

Die Kosten belaufen sich auf 70 € pro Einheit (+ Kilometergeld ab einer Entfernung von 20 km von meinem Wohnort). 

Family Dispute
Kinder laufen
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