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Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs.3 Z1 AußStrG

Das Gericht kann eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG[1] anordnen 

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen

  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft

  • bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation

  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse

  • in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)

  • bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils

Wie oft müssen Sie die Beratung wahrnehmen? 

 

Das Stundenausmaß der Beratung legt das Gericht fest. In den vom Familien- und Justizministerium gemeinsam festgelegten Qualitätsstandards sind mindestens zehn Einheiten in einem Zeitraum von sechs Monaten empfohlen, jedenfalls aber nicht weniger als sechs. 

Warum? 

Die Erziehungsberatung bietet Eltern die Möglichkeit in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealerweise nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

Bin ich die richtige Beraterin? 

Ich bin nicht nur Expertin für pädagogische und kinderpsychologische Angelegenheiten und anerkannte Beraterin gemäß § 107 ABS. 3 Z 1 AußStrG, sondern verfüge über langjährige berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Eltern in strittigen Scheidungs- und Trennungssituationen. Als ehemalige Leiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe bin ich mit gerichtlichen Abläufen vertraut. Als ausgebildete Mediatorin kann ich mit eskalierten Konflikten umgehen und schwierige Gesprächssituationen in eine konstruktive Richtung lenken. Ich weiß um die Bedürfnisse von belasteten Eltern, aber auch um die ihrer Kinder.  

Was soll diese Beratung bringen, wenn Sie nicht freiwillig kommen? 

Ich stelle Ihnen mein Fachwissen und meine jahrelange Erfahrung in strittigen Situationen zur Verfügung.

Sie alleine entscheiden, was Sie sich davon mitnehmen möchten - die Verantwortung dafür bleibt bei Ihnen. Mein Anliegen ist es, Sie zu verstehen, allparteilich zu sein,  Verletzungen aus der Zeit als Paar anzusprechen und Ihnen zu helfen Sie neu einzuordnen. Damit wird Ihre Rolle als Eltern "entstört" und die Bedürfnisse ihres*r Kindes*er wieder in den Mittelpunkt gestellt. 

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