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Scheidungsberatung nach § 95 AußStrG

Sie haben sich bereits im Einvernehmen über die Scheidungsfolgen geeinigt? 

Sie haben festgelegt wo das Kind / die Kinder hauptsächlich leben soll*en, wer die Obsorge ausübt, wie die Kontakte ausgeübt werden? 

Dann ist dies ein guter Schritt in eine neue Zukunft für Sie als Eltern, denn die bleiben sie ein Leben lang auch wenn Ihre Zeit als Paar vorbei ist. 

Aber selbst wenn Sie in vielen Punkten eine Einigung erzielen konnten, bedeutet Ihre Trennung für Ihr Kind / ihre Kinder

  • einen schmerzlichen Einschnitt das bisheriges Leben

  • einen schmerzhaften Verlust

  • oftmals Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut usw.

  • Schuldgefühle

  • Ängste einen Elternteil zu verlieren

  • Loyalitätskonflikte

  • Neuorientierung im Familienleben 

Warum ?

 

Damit Eltern erfahren wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut bewältigen zu können, hat der Gesetzgeber einen einmaligen Termin zu einer Scheidungsberatung festgelegt und auch speziell geeignete Personen, die diese Beratung durchführen dürfen, nach bestimmten Kriterien ausgewählt.

Bin ich die richtige Beraterin für Sie? 

Ich erfülle alle diese Voraussetzungen des Gesetzgebers.

Selbst wenn die Beratung nicht freiwillig und verpflichtend ist, soll diese Zeit und das dafür erforderliche Geld für Sie dennoch sinnvoll und interessant sein.

Als langjährige Leiterin der Familien- und Jugendgerichtshilfe habe ich viel Erfahrung mit Eltern in Trennungssituationen und weiß um die Bedürfnisse aller Beteiligten. 

Sie erhalten bei mir Informationen darüber, welche typischen Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte Ihr Kind / ihre Kinder in dieser Zeit begleiten und Sie erfahren, wie Sie Ihr Kind / ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. 

 

Wie ? 

Sie müssen bescheinigen, dass Sie diese Beratung absolviert haben, bevor Sie dem Gericht Ihre Scheidungsvereinbarung vorlegen. Diese erhalten Sie von mir unmittelbar nach der Beratung. 

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